1. Allgemeines
1.1. Vertragsgrundlagen
dreiplus Werbearchitekten GmbH erbringt ihre Leistungen und erteilt ihre Aufträge und Bestellungen auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ["AGB"). Anderslautende schriftliche Abreden vorbehalten, finden allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers oder Lieferanten keine Anwendung.
Für Schriftlichkeit gemäss diesen AGB reicht eine Abrede per E-Mail-Austausch.
Offerten von dreiplus Werrbearchitekten GmbH sind zeitlich beschränkt gültig. Die in der Offerte bezeichnete Frist läuft ab Datum der Offerte.
Bei Widersprüchen zwischen Offerten von dreiplus Werbearchitekten GmbH und den AGB gehen die Offerten vor.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB behält sich dreiplus Werbearchitekten GmbH vor. Die jeweils geltende Fassung wird auf der Webseite www.dreiplus.ch publiziert.
1.2. Rechte an Material und Ergebnissen
Anderslautende schriftliche Abreden vorbehalten, verbleiben dreiplus Werbearchitekten GmbH sämtliche Rechte [insbesondere Urheber-, Marken-, Designrechte, etc.] an Material und Ergebnissen, die dreiplus Werbearchitekten GmbH oder ihre Lieferanten erstellt haben. Lieferanten verschaffen dreiplus Werbearchitekten GmbH die entsprechenden Rechte an Material und Arbeitsergebnissen soweit unter anwendbarem Recht möglich. Besteller erhalten an bestellten Waren und Dienstleistungen ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrages, wobei Lieferantenbedingungen zu berücksichtigen sind.
1.3. Rechte Dritter
Die Besteller oder Lieferanten von dreiplus Werbearchitekten GmbH bestätigen, dass sie über die für die Vertragserfüllung notwendigen Rechte [namentlich Urheber-, Marken-, Designrechte, etc.] an dem von ihnen an dreiplus Werbearchitekten GmbH gelieferten Material verfügen und dieses Material keine Rechte Dritter verletzt.
dreiplus Werbearchitekten GmbH ist berechtigt, jede Bestellung als Referenzprojekt in ihren Werbematerialien [Print und Online] unter Nennung des Vertragspartners und unter Verwendung des entsprechenden Materials aufzuführen. dreiplus Werbearchitekten GmbH darf von ihr für die Vertragserfüllung beigezogene Lieferanten auf Anfrage dieser Lieferanten ermächtigen, die Bestellung ihrerseits als Referenzprojekt auszuweisen. Es liegt im freien Ermessen von dreiplus Werbearchitekten GmbH, eine Ermächtigung zu erteilen oder nicht bzw. eine erteilte Ermächtigung zurückzuziehen.
Die Besteller oder Lieferanten halten dreiplus Werbearchitekten GmbH bei allfälligen Ansprüchen von Dritten vollumfänglich schadlos unter Ersatz aller Kosten und Aufwendungen der dreiplus Werbearchitekten GmbH [inklusive Kosten einer angemessenen Rechtsvertretung).
1.4. Verrechnung
Der Besteller oder Lieferant von dreiplus Werbearchitekten GmbH verzichtet darauf, Forderungen von dreiplus Werbearchitekten GmbH mit eigenen Forderungen zu verrechnen.
1.5. Geheimhaltung
Die dreiplus Werbearchitekten GmbH und der Besteller oder Lieferant verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen. Als vertraulich gelten alle Informationen, die eine Partei der anderen Partei mitteilt oder bereits mitgeteilt hat oder die der empfangenden Partei im Zusammenhang mit Vertragsabschluss oder Vertragsabwicklung oder sonst bekannt geworden sind oder bekannt werden, unabhängig von der Form der Mitteilung. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind oder ohne Zutun der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden.
Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter.
Vertrauliche Informationen dürfen nur jenen Mitarbeitenden der empfangenden Partei zugänglich gemacht werden, welche diese für die Vertragserfüllung benötigen und die sowohl während des laufenden Arbeitsvertragsverhältnisses als auch nach dessen Beendigung unbefristet zur Geheimhaltung verpflichtet sind.
Vertrauliche Informationen dürfen nur nach vorgängigem schriftlichem Einverständnis der mitteilenden Partei Dritten zugänglich gemacht werden. Dritten überbindet die empfangende Partei die entsprechenden Geheimhaltungspflichten.
Die empfangende Partei verpflichtet sich, auf schriftliche Aufforderung der mitteilenden Partei hin die genau bezeichneten Unterlagen und Datenträger zu vernichten und dies schriftlich zu bestätigen.
1.6. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Das Vertragsverhältnis untersteht materiellem schweizerischem Recht, unter Ausschluss der Regeln des internationalen Privatrechts IPRG und unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts.
Gerichtsstand ist der Sitz der dreiplus Werbearchitekten GmbH. dreiplus Werbearchitekten GmbH kann den Besteller oder Lieferanten auch an jedem anderen zuständigen Gericht belangen.
2. dreiplus Werbearchitekten GmbH als Lieferant
2.1. Leistungserbringung
dreiplus Werbearchitekten GmbH ist berechtigt, für die Leistungserbringung Dritte beizuziehen oder diesen die Pflicht zur Leistungserbringung ganz oder teilweise zu übertragen.
2.2. Verbindlichkeit der Offerte/Auftragsbestätigung
Änderungen am Leistungsumfang auf Wunsch des Bestellers nach Erteilung der Auftragsbestätigung sind nur nach Absprache mit dreiplus Werbearchitekten GmbH möglich. Der Besteller trägt sämtliche hierbei anfallenden Kosten gemäss Zusatzofferte.
Storniert der Besteller eine Bestellung nach Erteilung der Auftragsbestätigung, bleibt die gesamte Bestellsumme geschuldet. Es steht dreiplus Werbearchitekten GmbH frei, die bestellte Ware oder das Mietobjekt anderweitig zu verwenden. Diesfalls berechnet dreiplus Werbearchitekten GmbH dem Besteller nur die Differenz zwischen der von ihm geschuldeten Bestellsumme und dem Reinerlös aus dem Ersatzgeschäft.
2.3. Mitwirkungspflicht des Bestellers
Der Besteller verpflichtet sich, die dreiplus Werbearchitekten GmbH bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen zu unterstützen und seine notwendigen Mitwirkungspflichten [bspw. Schaffung der vereinbarten Installationsumgebung, Zurverfügungstellung von Gerätschaften, Software, Räumen, Stromversorgungen, Telekommunikationsdienstleistungen, Datenanlieferung, Zurverfügungstellung von Plänen, etc.) fristgerecht und vollständig zu erfüllen.
Der Besteller ist verantwortlich für die Einholung allfälliger für die Verwendung der bestellten Ware oder des Mietobjekts notwendigen Bewilligungen und trägt die damit zusammenhängenden Kosten.
Der Besteller ist für die Sicherheit und Vertraulichkeit seiner Zugangsdaten, die Richtigkeit eigener und von □ritten bereitgestellter Informationen und Inhalte sowie für Sicherungskopien dieser, auf den Systemen der dreiplus Werbearchitekten GmbH vorhandenen, Informationen und Inhalte ausschliesslich selbst verantwortlich.
Der Besteller trägt den durch die Verletzung seiner Mitwirkungspflichten entstandenen Aufwand und Schaden.
2.4. Übergang von Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen mit der Ablieferung der Ware an den Besteller oder den vom Besteller für die Entgegennahme der Ware bezeichneten Dritten über.
2.5. Sicherheiten
dreiplus Werbearchitekten GmbH bleibt Eigentümerin der von ihr gelieferten Ware bis diese vollständig bezahlt ist [Eigentumsvorbehalt]. Der Besteller ermächtigt dreiplus Werbearchitekten GmbH, jederzeit die Eintragung ihres Eigentums im amtlichen Register vorzunehmen.
Nutzungslizenzen stehen unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung der Lizenzgebühren und erlöschen nach Nichtbezahlung trotz erfolgter einmaliger Mahnung.
2.6. Mietobjekte
Der Besteller darf die Mietobjekte nur zu eigenen Zwecken und in dem im Auftrag spezifizierten Umfang benutzen. Der Besteller darf die Mietsache nicht an Dritte weitergeben.
Der Besteller haftet vollumfänglich für von ihm oder von Dritten verursachten Schäden an der
Mietsache. Er hat die Mietsache während der Mietdauer entsprechend zu versichern. Der Mieter trägt zudem die Kosten für allfällige durch nicht sachgerechte Handhabung der Mietsache notwendig werdende Serviceleistungen durch dreiplus Werbearchitekten GmbH oder von ihr beigezogene Dritte.
Reparatur- und Unterhaltsarbeiten an der Mietsache dürfen ausschliesslich durch dreiplus Werbearchitekten GmbH oder durch von ihr direkt beauftragte Dritte durchgeführt werden.
Der Besteller trägt die Kosten bei nicht rechtzeitiger Rückgabe der Mietsache.
2.7. Gültigkeit der Offerten, Preise, Zahlungsbedingungen Abweichende schriftliche Abreden vorbehalten gilt Folgendes:
Falls nicht anderweitig in der Offerte spezifiziert, sind Offerten von dreiplus Werbearchitekten GmbH 20 Tage ab Datum der Offerte gültig.
Die von dreiplus Werbearchitekten GmbH offerierten Preise sind keine Fixpreise, dreiplus Werbearchitekten GmbH behält sich Anpassungen vor. Die Preise in den anschliessenden Auftragsbestätigungen sind Fixpreise, sofern nicht anders ausgewiesen.
Die Preise verstehen sich als Nettopreise in Schweizerfranken. Alle nicht als explizit als inkludiert vereinbarten Leistungen sind nicht eingeschlossen. Insbesondere Reise-, Transport., Versand-, Versicherungs-, Installations-, Systemintegrations-, Wartungs-, Entsorgungskosten, Kosten der Datenpflege und Migration, Schulung, Reisezeit, Spesen werden gesondert verrechnet.
Es gelten folgende Zahlungsbedingungen:
dreiplus Werbearchitekten GmbH ist überdies berechtigt, sämtliche Arbeiten einzustellen, bis die fälligen Zahlungen geleistet sind. Nach Ablauf einer Nachfrist kann dreiplus Werbearchitekten GmbH im Falle von Nichtzahlung vom Vertrag zurücktreten, die allenfalls bereits gelieferten Produkte herausverlangen bzw. erteilte Lizenzen entziehen. Dies beeinträchtigt die übrigen Ansprüche von dreiplus Werbearchitekten GmbH nicht.
Die Preise von dreiplus Werbearchitekten GmbH gelten nur bei Abnahme der angebotenen Mengen und Ausführung. Bei Stornierung/Änderung von bereits erteilten Aufträgen, wird ein entsprechender Mehraufwand in Rechnung gestellt.
2.8. Liefertermine
Lieferfristen bzw. Liefertermine sind lediglich Richtwerte und unverbindlich, sofern nicht anderslautend schriftlich vereinbart. Sofern Lieferfristen bzw. Liefertermine als verbindlich vereinbart sind, läuft die Lieferfrist ab dem Folgetag, nachdem dreiplus Werbearchitekten GmbH Kenntnis von der Vertragsannahme erhalten hat.
Treten Verzögerungen ein, die dreiplus Werbearchitekten GmbH trotz gebotener Sorgfalt nicht abwenden kann, verschieben sich die Liefertermine entsprechend (z.B. schlechte Witterung, höhere Gewalt, behördliche Anordnungen [z.B. während der Covid-Pandemie]. Verzug der Leistungserbringung durch Drittpersonen inklusive verspätete Materiallieferungen Dritter etc.).
Änderungen am Leistungsgegenstand durch den Besteller nach Erteilung der Auftragsbestätigung oder Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten durch den Besteller können ebenfalls zu einem Aufschub der Lieferfristen bzw. Liefertermine führen.
Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig.
2.9. Verfügbarkeiten
Stellt dreiplus Werbearchitekten GmbH dem Nutzer Plattformzugänge zur Verfügung, nimmt der Besteller zur Kenntnis, dass es zu Ausfallzeiten (notwendige Betriebsunterbrechungen] zum Zwecke von Wartungs- und Reparaturarbeiten oder zum Zwecke der Aktualisierung oder auf Grund von technischen oder sonstigen Problemen kommen kann, die nicht im Einflussbereich von dreiplus Werbearchitekten GmbH liegen, insbesondere auf Grund von höherer Gewalt, Verschulden Dritter, Ausfall des Telekommunikationsnetzes, Stromausfall, Störungen bei den Internet-Service-Providern, auf deren Servern die Service-Applikation gehosted ist etc. Daraus erwachsen dem Besteller keine Ansprüche.
Ausfallzeiten für Wartung, Pflege und Reparatur werden dem Nutzer frühestmöglich von der dreiplus Werbearchitekten GmbH angekündigt.
2.10. Prüfung und Abnahme
Der Besteller hat die Lieferungen von dreiplus Werbearchitekten GmbH innert 4 Arbeitstagen zu prüfen und dreiplus Werbearchitekten GmbH allfällige Mängel innert weiteren 4 Arbeitstagen schriftlich mitzuteilen.
Treten innerhalb der Gewährleistungsfrist weitere Mängel auf, sind diese ebenfalls innert 4 Arbeitstagen nach Entdeckung dreiplus Werbearchitekten GmbH schriftlich mitzuteilen.
Unterlässt der Besteller die rechtzeitige Prüfung oder die rechtzeitige schriftliche Meldung, gilt die Lieferung als genehmigt.
2.11. Gewährleistung
Vorbehältlich einer abweichenden Regelung in der Offerte, beträgt die Gewährleistungsfrist drei Monate nach Auslieferung. Bei Teilkomponenten kann eine Herstellergarantie bestehen, die dreiplus Werbearchitekten GmbH dem Besteller überbindet. Solche Herstellergarantien sind in der Offerte ausgewiesen.
Bei rechtzeitiger Prüfung und rechtzeitiger Mitteilung ist dreiplus Werbearchitekten GmbH unter Ausschluss des Wandelungs- und Minderungsanspruches und Verzicht des Bestellers auf weitere Schadenersatzansprüche nur zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist verpflichtet.
Eine Gewährleistung durch dreiplus Werbearchitekten GmbH ist ausgeschlossen bei eigenmächtigem Verändern, Manipulieren, bei unsachgemässer Behandlung oder Reparatur durch den Besteller oder Dritte, die nicht von dreiplus Werbearchitekten GmbH autorisiert wurden. Entsprechender zusätzlicher Aufwand und Kosten gehen zulasten des Bestellers.
2.12. Haftung
Der Besteller hat wegen Mängeln an einer Lieferung einzig die in Ziffer 2.11. ausdrücklich genannten Rechte. Die Nichteinhaltung von Lieferterminen berechtigt nicht zur Geltendmachung von Schadenersatz. Jegliche weitere Haftung der dreiplus Werbearchitekten GmbH wird wegbedungen, soweit gesetzlich zulässig. Diese Beschränkung gilt nicht im Falle von rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit der dreiplus Werbearchitekten GmbH.
Die Haftung von dreiplus Werbearchitekten GmbH ist in jedem Fall beschränkt auf den Betrag des Wertes der eigenen Arbeiten von dreiplus Werbearchitekten GmbH (Rechnungsbetrag). Dies gilt auch für Leistungen, die dreiplus Werbearchitekten GmbH als Generalunternehmerin erbringt. Die Kosten von Drittparteien [Grafiker, Monteur etc.] gehören in diesem Fall nicht dazu.
Der Besteller hat keinen Anspruch auf Ersatz von Folgeschäden wie beispielsweise entgangener Gewinn, entgangene Werbeeinnahmen, Verlust von Aufträgen sowie anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden.
Eine Haftung ist weiter ausgeschlossen bei eigenmächtigem Verändern, Manipulieren, bei unsachgemässer Behandlung oder Reparatur durch den Besteller oder Dritte, die nicht von dreiplus Werbearchitekten GmbH autorisiert wurden.
Eine Haftung der dreiplus Werbearchitekten GmbH für die von ihr zur Erfüllung des Vertrages beigezogenen Hilfspersonen wird wegbedungen.
2.13. Vertragsdauer
Die Vertragsdauer zwischen dreiplus Werbearchitekten GmbH und dem Besteller richtet sich nach dem schriftlichen Vertrag mit dem Besteller. Unabhängig einer Befristung oder ordentlichen Kündigungsmöglichkeit kann dreiplus Werbearchitekten GmbH den Vertrag mit dem Besteller schriftlich jederzeit und fristlos künden, wenn der Kunde trotz schriftlicher Mahnung seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, Nutzungsbedingungen verletzt oder fällige Zahlungen nicht leistet
3. Dreiplus als Besteller
3.1. Liefertermine
Liefertermine sind Fixtermine. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Termine ist dreiplus Werbearchitekten GmbH berechtigt, vollumfänglich Schadenersatz geltend zu machen.
3.2. Prüfung und Abnahme
dreiplus Werbearchitekten GmbH prüft Lieferungen innert 30 Arbeitstagen
3.3. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Die Frist beginnt mit der Ablieferung. Rügen sind während dieser Frist jederzeit möglich. Treten an der Lieferung Umstände ein, die dreiplus Werbearchitekten GmbH oder eine Drittperson zu vertreten hat und die eine Ersatzlieferung erfordern [z.B. Fehler bei der Konfektionierung durch dreiplus Werbearchitekten GmbH, fehlerhafte Bedruckung der Blachen, fehlende Kompatibilität mit Drittsoftware oder Hardware-Komponenten, defekte oder fehlerhafte Software oder Softwareupdates, defekte oder falsch bestückte Hardware-Komponenten, Soft- und Hardware welche nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen etc.]. verpflichtet sich der Lieferant, umgehend eine Ersatzlieferung zu Selbstkosten vorzunehmen oder dreiplus Werbearchitekten GmbH sämtliche Unterlagen herauszugeben, die dreiplus Werbearchitekten GmbH benötigt, um die Ersatzlieferung selbständig herzustellen oder herstellen zu lassen [z.B. Druckvorlagen etc.).
3.4. Vertragsdauer
Die Vertragsdauer zwischen dreiplus Werbearchitekten GmbH und dem Lieferanten richtet sich nach dem schriftlichen Vertrag mit dem Lieferanten. Unabhängig einer Befristung oder ordentlichen Kündigungsmöglichkeit kann dreiplus Werbearchitekten GmbH den Vertrag mit dem Lieferanten schriftlich jederzeit und fristlos künden, wenn der Lieferant trotz schriftlicher Mahnung seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt.